Schießen -- mit Abstand -- der schönste Sport

Am 08.06.2020 konnten wir, unter strengen Auflagen wieder schießen. Mit Nachweis eines anerkannten Hygienekonzepts konnten wir den  Schießbetrieb wieder aufnehmen. Wir mussten jeden zweiten Schießstand sperren und die Maskenpflicht galt auch hier schon. Das waren die "damals" geltenden Regeln.

Schießen (mit Abstand) der schönste Sport

Regeln:

  • Vom Aufenthalt im Schützenheim ausgeschlossen sind Personen welche Kontakt zu COVID19 Fällen in den letzten 14 Tagen hatten, bzw. Personen mit Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere!

 

  • Im Schützenheim gilt generell Maskenpflicht. (Für Masken sind die Schützen selbst verantwortlich)

 

  • Alle Schützen müssen sich bei der Aufsicht (Trainer) anmelden.

 

  • Es dürfen sich nicht mehr als 20 Personen gleichzeitig im Schützenheim aufhalten.

 

  • Die Abstandsregeln (Mindestabstand 1,5 m) sind einzuhalten.

 

  • Beim Betreten des Schützenheim muss sich jeder die Hände desinfizieren.

 

  • Jede Person hat sich mit Name, Vorname, Datum, Uhrzeit und Dauer in die aufgelegte Liste ein-, bzw. beim Verlassen auszutragen (Hinweis: Bei den Schülerschießen wird eine extra Liste geführt).

 

  • Bei Nutzung von Vereinskleidung ist frisch gewaschene, lange Unterbekleidung zu tragen!

 

  • Vereinseigene Schießhandschuhe können derzeit nur von einer Person genutzt werden (Beschriftung mit Namen) alternativ müssen diese intensiv desinfiziert werden.

 

  • Pressluftkartuschen werden ausschließlich durch die Aufsicht aufgefüllt.

 

  • Es darf nur auf freigegebenen Schießständen geschossen werden.

 

  • Benötigte Vereinsgewehre und Vereinsmunition müssen unter Einhaltung des Mindestabstandes aus dem Waffenschrank genommen werden. ( vor dem Schießen)

 

  • Benötigte Vereinsgewehre sind nach der Entnahme aus dem Waffenschrank von der Aufsicht zu desinfizieren. (Desinfektion nach Einweisung)

 

  • Die Schützen betreten und verlassen den Schießstand mit Maske bekleidet.

 

  • Zum Schießen darf die Maske abgenommen werden.

 

  • Nach Beenden des Schießens bleiben die Vereinsgewehre am Stand liegen, und werden durch die Aufsicht desinfiziert und aufgeräumt ( nur bei Trainings und Schülerschießen).

 

  • Wenn keine Bewirtung durch den Betreiber der Sportgaststätte erfolgt sind nur selbst mitgebrachte nicht alkoholische Getränke in Flaschen erlaubt.

 

  • Außer den Schützen haben nur sonstige berechtigte Personen Zutritt zum Schützenheim.

 

  • Für Trainer und Aufsicht gilt auch am Schießstand Maskenpflicht.

 

  • Die Abstandsregeln sind auch für Trainer und Aufsichten, soweit es die Tätigkeit zulässt, verpflichtend.

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